Beratung bei häuslicher Gewalt
Wir unterstützen …
- alle Frauen*, Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt erleben oder erlebt haben,
- Angehörige, Freund*innen, Menschen aus dem sozialen Umfeld, die sich informieren wollen,
- Bezugspersonen, Multiplikator*innen und Fachkräfte.
In der Beratung bestimmen Sie, worüber Sie sprechen möchten. Wir beraten nach Gewalterfahrungen, Sie entscheiden über die nächsten Schritte.
Wir orientieren uns in der Beratung an den …
- vorhandenen Stärken
- und Handlungsmöglichkeiten
Die Beratung basiert auf …
- Offenheit
- Wertfreiheit
- Freiwilligkeit
- Vertraulichkeit
- Transparenz
- Parteilichkeit – die Mitarbeiterinnen vertreten ausschließlich die Interessen der Frauen und Kinder
- einer wertschätzenden, ganzheitlichen und ressourcenorientierten Grundhaltung
Das Ziel der Beratung ist …
- die Stärkung der Selbstbestimmung und
- des Selbstwertgefühls (Empowerment).
Zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor weiterer Gewalt stehen Frauenhausplätze zur Verfügung. Gewaltfrei zu leben ist ein Menschenrecht! Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Frauenhaus.
Unser Angebot
Einzelangebot
- mittel- und langfristige Einzelberatung,
- Beratung zur Stabilisierung in der aktuellen Lebenssituation,
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Gewalterlebnissen, Erweiterung von Handlungsspielräumen,
- Information über Zusammenhänge und Folgeerscheinungen von Gewalterleben,
- Entwicklung von (neuen) Perspektiven,
- Informationsfindung über rechtliche und finanzielle Möglichkeiten Trennung, Unterhalt, Umgangsrecht, Gewaltschutzgesetz, Existenzsicherung u.a. betreffend,
- Unterstützung beim Kontakt mit Behörden,
- kurzfristige Krisenintervention: Herstellen von Schutz und Sicherheit, Vermittlung von Frauenhausplätzen,
- Beratung bei Stalking und digitaler Gewalt,
- bei Bedarf Begleitung zu Behörden, Ärzt*innen, Kliniken, Anwält*innen, Polizei,
- Begleitung mittelfristiger Beratung im Straf- und Zivilverfahren, Beratung bei Anzeigen, Informationen über Verfahrensablauf, Opferzeuginnen*begleitung,
- Vermittlung weiterer Hilfen, gezielte Weitervermittlung und Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen wie Suchtberatung oder Schuldner*innenberatung.
Beratung bei uns ist …
- nach Terminabsprache
- während den telefonischen Sprechzeiten
- kostenfrei und vertraulich
- barrierefrei, in einfacher Sprache
- bei Bedarf mit Dolmetscherin*, auch mit Gebärden-Dolmetscherin* für gehörlose Frauen*
- am Telefon oder per Mail
Wie finanzieren Sie sich Ihr neues Leben?
Haben Sie kein eigenes Einkommen und der Unterhalt ist noch nicht geklärt, steht Ihnen und Ihren Kinder Bürgergeld und Miete für eine angemessene Wohnung zu. Die Anträge können Sie im Internet herunterladen oder in Ihrer Stadtverwaltung persönlich abholen. Die Berechnung Ihrer Leistungen erfolgt im zuständigen Jobcenter. Ebenso erhalten Sie das Kindergeld.
Bekommen die Kinder vom Vater keinen Unterhalt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dies gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und längstens 72 Monate.
Nach Prüfung der Voraussetzungen könnten Sie folgende staatliche Leistungen erhalten:
- Bürgergeld
- Kindergeld
- Mietzuschuss
- UVG
- Erstausstattung der Wohnung
Welche Unterlagen sollten Sie bei einer Trennung an sich nehmen?
- Persönliche Dokumente (Ausweis, Krankenversicherungskarte, Bankunterlagen, U-Untersuchungssheft, Schulsachen…)
- Gehaltsnachweis des Mannes (Steuererklärung)
- Kopien der Versicherungsverträge, Mietvertrag, Kreditverträge
- eigene Bankunterlagen im Original
Informieren Sie sich über die gemeinsamen monatlichen Belastungen (Miete, Kredite, Versicherungen). Veranlassen Sie die Streichung aus dem gemeinsamen Mietvertrag bei Ihrem Vermieter.
Für allgemeine Informationen schreiben Sie uns: beratung.frauenhaus@fhf-burghausen.de