Beratungsangebot

Beratung bei häuslicher Gewalt

Wir unterstützen …

  • alle Frauen*, Kinder und Jugendliche, die häus­liche Ge­walt er­leben oder erlebt haben,
  • Angehörige, Freund*innen, Menschen aus dem so­zialen Um­feld, die sich infor­mieren wollen,
  • Bezugspersonen, Multiplikator*innen und Fach­kräfte.

In der Beratung bestimmen Sie, worüber Sie sprechen möchten. Wir beraten nach Gewalterfahrungen, Sie entscheiden über die nächsten Schritte.

Wir orientieren uns in der Beratung an den …

  • vorhandenen Stärken
  • und Handlungsmöglichkeiten

Die Beratung basiert auf …

  • Offenheit
  • Wertfreiheit
  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit
  • Transparenz
  • Parteilichkeit – die Mitarbeiterinnen vertreten ausschließlich die Interessen der Frauen und Kinder
  • einer wertschätzenden, ganzheitlichen und ressourcenorientierten Grundhaltung

Das Ziel der Beratung ist …

  • die Stärkung der Selbstbestimmung und
  • des Selbstwertgefühls (Empowerment).

Zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor weiterer Gewalt stehen Frauenhausplätze zur Verfügung. Gewaltfrei zu leben ist ein Menschenrecht! Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Frauenhaus.

Unser Angebot

Einzelangebot

  • mittel- und langfristige Einzelberatung,
  • Beratung zur Stabilisierung in der aktuellen Lebens­situation,
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Gewalt­erleb­nissen, Er­wei­te­rung von Hand­lungs­spiel­räumen,
  • Information über Zusammenhänge und Folge­er­schei­nungen von Ge­walterleben,
  • Entwicklung von (neuen) Perspektiven,
  • Informationsfindung über rechtliche und finanzielle Möglich­kei­ten Tren­nung, Unter­halt, Um­gangs­recht, Ge­walt­schutz­ge­setz, Exi­stenz­sicherung u.a. be­treffend,
  • Unterstützung beim Kontakt mit Behörden,
  • kurzfristige Krisenintervention: Herstellen von Schutz und Sicher­heit, Ver­mitt­lung von Frauen­haus­plätzen,
  • Beratung bei Stalking und digitaler Gewalt,
  • bei Bedarf Begleitung zu Behörden, Ärzt*­innen, Kli­ni­ken, Anwält*­innen, Polizei,
  • Begleitung mittelfristiger Beratung im Straf- und Zivilverfahren, Beratung bei An­zeigen, Infor­ma­tionen über Ver­fahrens­ab­lauf, Opfer­zeuginnen*­begleitung,
  • Vermittlung weiterer Hilfen, gezielte Weitervermittlung und Zu­sammen­ar­beit mit Fach­be­ratungs­stellen wie Sucht­be­ra­tung oder Schuldner*­innen­beratung.

Beratung bei uns ist …

  • nach Terminabsprache
  • während den telefonischen Sprechzeiten
  • kostenfrei und vertraulich
  • barrierefrei, in einfacher Sprache
  • bei Bedarf mit Dolmetscherin*, auch mit Gebärden-Dolmetscherin* für gehörlose Frauen*
  • am Telefon oder per Mail

Wie finanzieren Sie sich Ihr neues Leben?

Haben Sie kein eigenes Einkommen und der Unterhalt ist noch nicht geklärt, steht Ihnen und Ihren Kinder Bürgergeld und Miete für eine angemessene Wohnung zu. Die Anträge können Sie im Internet herunterladen oder in Ihrer Stadtverwaltung persönlich abholen. Die Berechnung Ihrer Leistungen erfolgt im zuständigen Jobcenter. Ebenso erhalten Sie das Kindergeld.
Bekommen die Kinder vom Vater keinen Unterhalt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dies gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und längstens 72 Monate.

Nach Prüfung der Voraussetzungen könnten Sie folgende staatliche Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Kindergeld
  • Mietzuschuss
  • UVG
  • Erstausstattung der Wohnung

Welche Unterlagen sollten Sie bei einer Trennung an sich nehmen?

  • Persönliche Dokumente (Ausweis, Krankenversicherungskarte, Bankunterlagen, U-Untersuchungssheft, Schulsachen…)
  • Gehaltsnachweis des Mannes (Steuererklärung)
  • Kopien der Versicherungsverträge, Mietvertrag, Kreditverträge
  • eigene Bankunterlagen im Original

Informieren Sie sich über die gemeinsamen monatlichen Belastungen (Miete, Kredite, Versicherungen). Veranlassen Sie die Streichung aus dem gemeinsamen Mietvertrag bei Ihrem Vermieter.

Für allgemeine Informationen schreiben Sie uns: beratung.frauenhaus@fhf-burghausen.de